Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1836 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes; Anforderungen an die Arbeitsweise - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung und Aufwendungsersatz eines Betreuers; Vergütung für die Organisation einer Putzhilfe; Begleitung des Betreuten zu Arztbesuchen; Vergütung für die Begleitung zu Arztbesuchen; Ablesen des Stromzählers; Umfang des Aufwendungsersatzes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836; BGB § 1908i Abs. 1
Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes des Berufsbetreuers - Begleitung zu Arztterminen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Schwalbach - 2 XVII 71/02
- LG Wiesbaden, 11.06.2003 - 4 T 276/03
- OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02
Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betreuer zur Wahrnehmung der Aufgabe der Gesundheitssorge den Betreuten nicht zu jedem einzelnen Arztbesuch begleiten muss, sondern der Zeitaufwand hierfür dann vergütungsfähig ist, wenn der Betreuer davon ausgehen durfte, den ihm insoweit übertragenen Aufgabenkreis sonst nicht ordnungsgemäss erfüllen zu können ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 463 = BtPrax 1998, 237 und FamRZ 2003, 477 ). - BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03
Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77;… OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 20 W 534/01). - OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03
Es ist darauf abzustellen, ob der Betreuer bei pflichtgemäßer Einschätzung die von ihm entfaltete Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG Report 1996, 36; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86). - BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98
Vergütung eines Betreuers für gewöhnliche Geschäfte des täglichen Lebens
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betreuer zur Wahrnehmung der Aufgabe der Gesundheitssorge den Betreuten nicht zu jedem einzelnen Arztbesuch begleiten muss, sondern der Zeitaufwand hierfür dann vergütungsfähig ist, wenn der Betreuer davon ausgehen durfte, den ihm insoweit übertragenen Aufgabenkreis sonst nicht ordnungsgemäss erfüllen zu können ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 463 = BtPrax 1998, 237 und FamRZ 2003, 477 ).